Wann geschnitten werden darf
Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Auf-den-Stock-Setzen und starke Rückschnitte — wegen der Brutzeit. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt in dieser Zeit erlaubt, solange keine Vögel brüten. Wir prüfen das vor Ort und sagen Ihnen, was jetzt geht und was bis zum Herbst warten muss.



